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Apr 062012
 

Für ein Studium an einer Hochschule oder Fachhochschule ist normalerweise eine Hochschulreife (Abitur) bzw. Fachhochschulreife erforderlich. In Nordrhein-Westfalen besteht nun ebenfalls die Möglichkeit, ein Studium unter anderen Voraussetzungen einfacher anzufangen. Seit dem 05. Februar 2005 ist die „Verordnung über die Prüfung zum Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Zugangsprüfungsverordnung)“ in Kraft getreten, die die Zugangsmöglichkeiten zum Studium ohne Abitur/Fachabitur regelt. Weitere Informationen hierzu sind beim Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen http://www.innovation.nrw.de zu finden. Informationszeite des Ministeriums Zugangsprüfungs-Verordnung vom 05. Februar 2005 Im folgenden werden die Zugänge zu einem Physikstudium ohne Hochschulreife an der Ruhr-Universität Bochum und Universität Dortmund beschrieben, wo ich einen Antrag auf Zugangsprüfung gestellt habe. An der Westfälische Wilhelms-Universität Münster wurde ebenfalls ein Antrag auf Zugangsprüfung gestellt, jedoch hatte diese Universität zum Antragszeitpunkt (Frühjahr 2006) noch nicht die Möglichkeit eingeräumt, ein Physikstudium ohne Abitur zu beginnen.

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